Aufnahme neuer Kinder

Folgende Schritte führen zur Aufnahme Ihres Kindes im Kinderhaus:

 

Anmeldung

Die Anmeldung erbitten wir schriftlich mittels vollständig ausgefülltem Anmeldeformular. Sie gilt jeweils für ein Kinderhausjahr (September bis August des Folgejahres) und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht rechtzeitig die Kündigung erfolgt.

 

Aufnahmekriterien

  • Die Eltern werden zu einem persönlichen Gespräch eingeladen
  • Alter und Entwicklungsstand des Kindes: 1,5 Jahre, soziale und emotionale Reife
  • Zwei Plätze sind für Kinder mit "besonderen Bedürfnissen" im Haus vorgesehen.
  • Wir achten auf eine ausgewogene Altersmischung und Geschlechtsverteilung.
  • Geschwisterkinder werden, bei entsprechenden Engagement der Eltern, bevorzugt aufgenommen.
  • Die Mitarbeit der Eltern ist verpflichtend.

 

Aufnahmegespräch

Die Aufnahmegespräche werden durch einen Vertreter des Vorstandes und dem Betreuerteam durchgeführt. In 1 bis 2 Gesprächen wird gemeinsam mit den potentiellen Eltern das Konzept, die Abläufe, das Haus, aber auch die Pflichten der zukünftigen Eltern besprochen.

 

Eingewöhnung der neuen Kinderhauskinder

Neue Kinder werden von einem Elternteil so lange begleitet, wie es den eigenen individuellen Tempo und Bedürfnissen des Kindes entspricht und der erste Kontakt zu einer neuen Bezugsperson / BetreuerIn aufgebaut ist.

Auch die Eltern werden beim Ablösungsprozess von einer Betreuerin begleitet. Durch tägliche Gespräche können sich Eltern untereinander austauschen und auch gegenseitig unterstützen.

 

Betreuung

Jede Betreuerin ist für ca. 4-7 Kinder zuständig und zugleich Ansprechpartnerin für die dazugehörigen Eltern.

 

Zu- / Absage einer Anmeldung

Wenn wir Ihr Kind zum gewünschten Zeitpunkt - infolge Beschränkung der Anzahl - nicht aufnehmen können, kann die Anmeldung aufrecht erhalten bleiben (Warteliste). Die Zusage wird erst dann verbindlich, wenn der Vertrag von Eltern und Vorstand unterschrieben ist.

 

Kündigung

Eine Kündigung kann aus wichtigen Gründen von beiden Seiten mit Ende eines Monats erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und mindestens 3 Monate im Voraus eintreffen.

 

Kosten (siehe auch Elternbeiträge)

  • Monatsentgeld: wird nach dem Familiennettoeinkommen berechnet (derzeitiger Mindestbetrag für ein Kind: Kleinkindgruppe Euro 220,00 / AEG Euro 110,00 (12x im Jahr, ohne Essen)
  • Jausengeld: Euro 100.- (2x jährlich, im September und Februar)
  • Mitgliedsbeitrag je Familie: Euro 100.- (1x jährlich)
  • Mittagsessensgeld je Essen: derzeit Euro 4,80 (Abrechnung ca. alle 6 Wochen)
  • Reservierungsgebühr bei Vertragsabschluss: Euro 75.-

 

Krankheit

Wenn Ihr Kind krank ist, bitten wir Sie, uns am ersten Tag der Krankheit in der Früh telefonisch zu informieren. Bitte bringen Sie Ihr Kind erst dann wieder ins Kinderhaus, wenn es gesund ist und keine Ansteckungsgefahr mehr besteht! 

 

Bekleidung

Bitte wählen Sie die Kleidung so aus, dass Ihr Kind im Kinderhaus ungehemmt spielen, malen und basteln, laufen und klettern kann.